Alimentenhilfe

Wir können weiterhelfen, wenn Sie in der Stadt St. Gallen wohnen und Ihre Unterhaltsbeiträge nicht oder nicht vollständig erhalten. Sie haben ein Gerichtsurteil oder einen schriftlichen Unterhaltsvertrag mit Rechtskraft und Vollstreckbarkeit.

Alimentenbevorschussung

Alimenteninkasso

Indexberechnung

Alimentenbevorschussung

(Bar- und Betreuungsunterhalt von Kindern)

Weitere Informationen vom Kanton zur Alimentenbevorschussung und Inkassohilfe finden Sie hier auf der Kantonsseite.

Elterliche Unterhaltsbeiträge sollen das Wohlergehen der Kinder sicherstellen. Wenn die gerichtlich oder vertraglich festgelegten Kinderalimente nicht oder nicht vollständig bezahlt werden, gibt es einen Anspruch auf Bevorschussung. Die festgelegten Kinderalimente können bis maximal CHF 980.00 pro Monat und Kind bevorschusst werden.

Der Anspruch besteht auch, wenn die unterhaltspflichtige Person im Ausland lebt.

In der Stadt St. Gallen unterstützt die Beratungsstelle für Familien anspruchsberechtigte Kinder respektive deren obhutsberechtigten Elternteil dabei, den Anspruch auf Alimentenbevorschussung geltend zu machen.

Die Beratungsstelle für Familien prüft in einem ersten Schritt, ob ein Anspruch auf Alimentenbevorschussung besteht (Voraussetzungen). Falls ja, helfen wir Ihnen das Gesuch bei der Stadt St. Gallen einzureichen.

Wenn Sie nicht in der Stadt St.Gallen wohnhaft sind und Anspruch auf Alimentenbevorschussung geltend machen möchten, melden Sie sich beim Sozialamt ihrer Wohngemeinde für weitere Auskünfte.

Angebot in einfacher Sprache:
Sie wohnen in der Stadt St. Gallen und erhalten das Geld für den Unterhalt nicht.

Sie haben ein Gerichtsurteil oder einen schriftlichen Unterhaltsvertrag mit Rechtskraft und Vollstreckbarkeit.

Wir helfen Ihnen das Gesuch für Alimentenbevorschussung zu erstellen.

Diese Dienstleistung ist gratis.

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Alimenteninkasso

Ehegatten, Kinder, Jugendliche und volljährige Jugendliche, die ihre Alimente nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erhalten, haben Anspruch auf Inkassohilfe.

In dieser Situation übernimmt die Beratungsstelle für Familien das Einfordern. Wenn möglich suchen wir mit beiden Parteien eine gütliche Einigung. Falls dies nicht gelingt, werden die gesetzlichen Inkassomöglichkeiten ausgeschöpft.

Diese Dienstleistung ist für Kinderunterhalt kostenlos. Die anfallenden Verfahrens-kosten müssen jedoch übernommen werden.

Ehegattenunterhalt CHF 10.00 pro Monat.

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Indexberechnung

Viele Unterhaltsbeiträge sind periodisch an die Teuerung anzupassen, damit die Alimente mit den veränderten wirtschaftlichen Bedingungen Schritt halten. Die Beratungsstelle für Familien bietet einen Indexdienst an.

Indexdienst CHF 30.00 pro Jahr